DIENSTLEISTUNGEN

 

WAS WIR ANBIETEN

| Internationale Beförderung

Unsere Gesellschaft befördert Güter in die gesamte Europäische Union, in die Schweiz und nach Skandinavien. Unsere Dienstleistungen nutzen auch Kunden mit spezifischen Anforderungen. Wir haben ausreichende Erfahrungen mit der Beförderung unterschiedlichster Güter und können alle Kundenanforderungen erfüllen.

| Expressbeförderung

Wir wissen, dass unsere Kunden in Situationen geraten, bei denen die Ware schnellstmöglich beim Kunden sein muss. Wir reagieren sofort und flexibel auf den Wunsch einer Expressbeförderung, da wir 24 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen.

| ADR-Beförderung

Die Beförderung von Gefahrstoffen bildet einen Großteil der beförderten Güter in diesem Bereich, deshalb konzentiert sich unsere Gesellschaft auch auf diese Warenarten. Unser Logistikteam wird regelmäßig im Bereich ADR geschult.Die Fahrzeuge haben die entsprechende Ausstattung für ADR. Die Beförderung von Gefahrenstoffen auf der Straße regeln Bestimmungen des Übereinkommens ADR, die anschließend im Gesetz NR SR Nr. 56/2012 Slg. einbezogen wurden.

Das Übereinkommen ADR spezifiziert die Anforderungen an die Beförderung von Gefahrenstoffen auf der Straße. Beachten Sie, dass die Beförderung eine Verlagerung von Gefahrgut darstellt, einschließlich der Pausenzeit, die wegen den Beförderungsbedingungen unbedingt erforderlich ist, wie auch einschließlich der Zeit, in der das Gefahrgut in Fahrzeugen, Behältern oder Containers aufbewahrt wird, und die in Bezug auf die Betriebsbedingungen vor, während und nach der Verlagerung vonnöten ist.

Das Übereinkommen ADR bezieht sich nicht nur auf den Spediteur, sondern auch auf den Absender und Empfänger der Gefahrgüter.

| Abfallbeförderung

Die Europäische Union (EU) hat ein Überwachungs- und Kontrollsystem eingeführt, das auf die Abfallbeförderung im Rahmen ihrer Grenzen und auf die Beförderung in und aus den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EZVO)der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Ländern außerhalb der EU ausgerichtet ist, die  das Baseler Übereinkommenunterzeichnet haben.

Das Ziel dieser Verordnung ist es, Regelungen für die Kontrolle der Abfallbeförderung mit dem Ziel der Verbesserung des Umweltschutzes zu bestimmen. Unsere Gesellschaft erfüllt die spezifischen Bedingungen für die Abfallbeförderung in den einzelnen EU-Ländern.

| Lagerung

Die Kunden können Lagerräume mit einer Fläche von 500 m2 für die Zwischenlagerung ihrer Waren nutzen.

Unsere Lager sind beheizt, trocken und auch für die Lagerung empfindlicher Güter geeignet. Die Lagerarbeiter sind geschult und mit entsprechender Handhabungstechnik für sichere und schnelle Einlagerung ausgestattet.